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BGH, 02.11.1982 - 1 StR 600/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhängung von Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Vorliegen einer Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit - Vorliegen einer Gefahr für die Allgemeinheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 71
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
Auszug aus BGH, 02.11.1982 - 1 StR 600/82
Insgesamt hält daher die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung der rechtlichen Nachprüfung nicht stand; der Strafausspruch wird dadurch nicht berührt, Weil die Beschränkung des Rechtsmittels hier nach Sachlage wirksam ist (vgl. BGHST 7, 101).
- BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung
Der Umstand, daß Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (BGH NStZ 1983, 71;… Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 42). - BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95
Diebstahl - Raub - Versuch - Leeres Behältnis - Zueignungsabsicht - Inhalt
Es kann hier aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer die Bemessung der Strafen und die Anordnung der Maßregel in einem untrennbaren Zusammenhang gesehen hat (vgl. BGHSt 7, 101, 103 f. - JZ 1955, 384 mit Anm. Würtenberger; BGH NJW 1980, 1055, 1056 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338 mit Anm. Hanack; BGH NStZ 1983, 71; BGH bei Holtz MDR 1989, 682;… BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 2;… Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183;… Hennke GA 1956, 41). - BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17
Berücksichtigung der Umstände der für die Prüfung der formellen Voraussetzungen …
Das Landgericht durfte die Umstände der in den Jahren 1992 und 1996 begangenen, für die Prüfung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB ausgeschlossenen Taten als Beweisanzeichen für das Vorliegen des Hanges und der Gefährlichkeit des Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 600/82, NStZ 1983, 71; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503).